Beantragung

Private Hilfsmittelversorgung

Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für ein Hilfsmittel von der Gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist für eine Beantragung bei der Krankenkasse zudem eine augenärztliche Verordnung (Formular 8a) erforderlich. Es empfiehlt sich meist, die entsprechenden Hilfsmittel vorab mit uns zu testen, um dem Augenarzt den daraus resultierenden Testbericht vorlegen zu können. Das erleichtert ihm das Ausstellen des richtigen Rezeptes mit allen erforderlichen Angaben.

Aktuell ist es in der Regel so, dass der Leistungserbringer (also wir) den Antrag auf Kostenübernahme für ein Hilfsmittel auf elektronischem Weg bei der Krankenkasse einreichen muss. Sobald Ihnen also eine ärztliche Verordnung (Rezept) vorliegt, lassen Sie uns diese bitte im Original zukommen. Wir beantragen dann gern das oder die Hilfsmittel entsprechend unserer vorherigen Absprache bei Ihrer Kasse und informieren Sie, sobald wir Rückmeldung von dort haben.

Auch die Abrechnung mit der Krankenkasse nach erfolgter Hilfsmittelauslieferung erfolgt durch uns, Sie müssen sich um nichts kümmern.

Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein weil beispielsweise die Sehwerte nicht die erforderlichen Vorgaben erfüllen, besteht natürlich in jedem Fall auch die Möglichkeit eines Privatkaufs aller von uns angebotenen Hilfsmittel.

Alle Informationen zur Beantragung eines privaten Hilfsmittels

Sehbehinderten- und blindengerechte Arbeitsplatzausstattung

Für die Kosten, die für die behinderungsgerechte Einrichtung eines Arbeitsplatzes entstehen, gibt es verschiedene Kostenträger. Hier können, je nach Voraussetzungen die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung oder das Integrationsamt zuständig sein.

Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Abreitgeber begutachten wir vor Ort Ihren Arbeitsplatz und erstellen eine Liste der erforderlichen Hilfsmittel und Dienstleistungen für Ihren Arbeitsplatz. Wir fassen alles in einem unverbindlichen Angebot zusammen und stellen Ihnen dieses dann zur Weitergabe an den Kostenträger zur Verfügung.

An den jeweiligen Kostenträger stellen Sie oder Ihr Arbeitgeber einen Antrag auf Kostenübernahme, welchem Sie das Angebot für die erforderliche Ausstattung direkt beifügen. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Antragsstellung, z. B. in Form von ausführlichen Begründungen für bestimmte Hilfsmittel oder Dienstleistungen.


Alle Informationen zur Beantragung einer Arbeitsplatzausstattung