Gesetze

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), ist ein in der ersten von vier Reformstufen in Kraft getretenes Bundesgesetz, mit dem der Gesetzgeber sich das Ziel gesetzt hatte, auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonventionen (UN-BRK) eine zeitgemäßere Gestaltung mit besserer Nutzerorientierung und Zugänglichkeit sowie eine höhere Effizienz der deutschen Eingliederungshilfe zu erreichen.

Nach dem Grundsatz "Nichts über uns – ohne uns" soll das BTHG mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen schaffen. Gleichzeitig werden die Kommunen und Länder entlastet, da Grundsicherungs- und Eingliederungsleistungen in Zukunft getrennt sowie teilweise vom Bund übernommen werden. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das viele Verbesserungen von der Prävention bis zur gesellschaftlichen Eingliederung vorsieht.