Barrierefreiheit & Anpassung

Seit vielen Jahren unterstützen wir blinde und sehbehinderte Menschen dabei, mittels Hilfsmitteln Ihren Alltag privat und beruflich selbständig zu meistern. Das Thema barrierefreie Informationen liegt uns daher sehr am Herzen, denn die Digitalisierung birgt für die Betroffenen viele Möglichkeiten, allerdings nur, wenn sie barrierefrei ist. Deshalb möchten wir unseren Beitrag zur Fortschreitung der digitalen Barrierefreiheit leisten.

Interessenten informieren wir regelmäßig zur aktuellen Gesetzgebung rund um die digitale Barrierefreiheit, akteulle Entwicklungen und Möglcihkeiten zur Umsetzung. Auch unsere Seminartermine zum thema Barreirefreiheit erfahren Sie über unseren Newsletter. Melden Sie sich direkt hier an:

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Unser Angebot im Bereich der digitalen Barrierefreiheit

Eine Vielzahl von durchgeführten Barrierefreiheitstests, die Nutzbarmachung vieler Arbeitsplätze für sehbehinderte und blinde Nutzer durch spezielle Anpassungsprogrammierungen sowie unzählige durchgeführte Schulungen sowohl für betroffene als auch IT-Mitarbeiter bescheinigt uns umfangreiche Expertise und großen Erfahrungsschatz. Werfen Sie einen Blick auf unsere Referenzen in diesem Bereich.

Information: Gesetze und Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit

Bereits seit 2019 müssen nach europäischem Recht Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich sein. Das betrifft also alle Kommunen und deren Ämter aber auch die Anbieter von Strom, Wasser und ÖPNV in diesen Kommunen u.v.m.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, genannt  EAA oder European Accessibility Act in nationales Recht um. Danach erweitert sich ab 2025 der Kreis derer, die digitale Barrierefreiheit zwingend gewährleisten müssen.

Das Gesetz gilt grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, und für Dienstleistungen, die nach diesem Stichtag erbracht werden. Für Websites ist dabei entscheidend, dass es bereits langjährig etablierte Standards und Kriterien gibt, die auch international Anwendung finden.

Es gibt diverse Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Normen, in denen sowohl die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit grudnsätzlich aber auch die Inhalte der digitalen Barrierefreiheit geregelt sind. Wie schafft man barrierefreie Angebote, was ist zu beachten und wie kann man das umsetzen?

Die Vielzahl der Informationen kann durchaus erschrecken. Mit unserer jahrelangen Erfahrung auf diesem Gebiet bringen wir schnell Licht ins Dunkel.

Unser Angebot:

Im Rahmen einer Schulung oder eines Vortrags zeigen wir die vorhandenen Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Normen auf und informieren Sie über deren Inhalte. Was muss wann umgesetzt werden und wie funktioniert das? Seien Sie informiert zum Thema Barrierefreiheit und vermeiden Sie dadurch Verstöße gegen aktuelle Gesetzgebung!

 

Analyse: Testung auf Barrierefreiheit

Ist unsere Website barrierefrei? Sie die unternehmensintern genutzen Anwendungen (CRM-Systeme, Arbeitszeiterfassung, Intranet u.v.m.) für alle unsere Mitarbeiter ohne Einschränkung nutzbar? Und wie sieht es mit den Dokumenten aus, die wir unseren Mitarbeitern und/ oder unseren Kunden zur Verfügung stellen?

Diese Fragen und andere mehr stellen sich für öffentliche Stellen und alle anderen Unternehmen gleichermaßen. Und in vielen Fällen ist ein einfacher automatischer Test mittels verfügbarer Software nicht ausreichend! Profitieren Sie von unserer Expertise in diesem Bereich!

Unser Angebot:

Wir testen Ihre Website, unternehmensinterne Anwendung, Dokumente o.ä. auf digitale Barrierefreiheit. Wir erstellen ein umfangreiches Gutachten, welches die vorhandenen Barrieren benennt und Lösungswege aufzeigt. Wir nutzen dafür keine standardiesierten Tests sondern setzen Mitarbeiter mit fundiertem Fachwissen und viel Erfahrung dafür ein. Unsere Expertise im Bereich der Hilfsmittel, die von blinden, sehbehinderten und anderen Betroffenen eingesetzt werden, ermöglicht uns dabei, aufd die wirklich wichtigen Dinge in der Praxis zu achten.

Beratung: zur Umsetzung von Barrierefreiheit

  • Was bedeutet digitale Barrierefreiheit in Ihrem konkreten Fall?
  • Welche IT Produkte betrifft das?
  • Worauf muss bei der Neuanschaffung von IT Proukten geachtet werden?
  • Sind unsere aktuellen IT Produkte barrierefrei (Stichproben) und was muss getan werden, wenn dem nicht so ist?

Die Anzahl der Fragen, wie im konkreten Einzelfall Barreirefreiheit umzusetzen ist, kann endlos sein.

Unser Angebot:

Im Rahmen einer Schulung erörtern wir diese Fragen und mehr mit Ihnen. Ob IT Personal, Einkauf oder andere Mitarbeiter geschult werden sollen, ob es um die Gesamtheit der IT Anwendungen oder einzelne Produkte geht - wir klären Ihre Fragen und geben Ihnen einen Leitfaden an die Hand, der Sie bei der Umsetzung von digitaler Barreierefreiheit unterstützt.

Anpassungsprogrammierungen

Häufig ist die am jeweiligen Arbeitsplatz eingesetzte spezifische Anwendungssoftware (CRM Systeme, SAP-basierte Systeme, spezielle Praxissoftware usw.) nicht barrierefrei und damit nicht unmittelbar durch blinde und sehbehinderte Nutzer bedienbar.

Das lässt sich möglicherweise durch eine spezielle Anpassungsprogrammierung ändern.

Unser Angebot:

Inwieweit eine Anpassung möglich ist und wie umfangreich diese ist, stellen wir auf Ihre Anfrage mittels eines Barrierefreiheitstests vor Ort fest. Ein ausführlicher Bericht zeigt die Problemstellen der Anwendersoftware auf. Auf Basis dieses Barrierefreiheitstests erstellen wir Ihnen anschließend ein entsprechendes unverbindliches Angebot für die erforderliche Anpassungsprogrammierung.

Die Kosten für diese Anpassung werden in der Regel vom Kostenträger der Arbeitsplatzausstattung getragen, da es sich hier um einen behinderungsbedingten Mehraufwand handelt.

Sprechen Sie uns darauf an, unsere Anpassungsspezialisten informieren Sie ausführlich und vereinbaren bei Bedarf einen Termin zur Begutachtung vor Ort.

Schulung: des IT Personals in Bezug auf den Einsatz blinden- und sehbehindertenspezifischer Hilfsmitteltechnik

Häufig stoßen wir vor Ort auf das Problem, dass die IT Mitarbeitenden sich mit der speziellen hilfsmitteltechnik, weclche an Arbeitsplätzen von Betroffenen eingesetzt wird, schwer tun. Kann das nötige Windows-Update durchgeführt werden, ohne dass dadurch die spezielle Arbeitsplatzausstattung des blinden Mitarbeiters beeinträchtigt wird? Diese und andere Fragen umtreiben das IT Personal und führen häufig dazu, dass die Technik nicht effizient genutzt wird.

Unser Angebot:

Wir schulen Ihr IT Personal in allen Fragen spezieller Hilfsmitteltechnik (Hard- und Software), im Umgang mit Releaes und Updates, terminal- und serverseitiger Besonderheiten und geben Ihnen alle Informationen an die Hand, damit das IT Personal den betroffenen Mitarbeitern den erforderlichen Support geben können. 

Schulung zur Erstellung barrierefreier Dokumente

Eine häufige Schwachstelle in punkto Barrierefreiheit sind die digitalen Dokumente, die Mitarbeitenden im Unternhemen zur Verfügung gestellt oder die an Kunden herausgegeben werden. Um diese Dokumnete überhaupt lesen und ggf. auch (effizient) bearbeiten zu können, bedarf es keines großen Aufwandes. Mit der Beachtung von einigen grundsätzliche Regeln und die richtigen Einstellungen beim Erstellen von Formularen und PDF Dokumenten kann man an dieser Stelle viel erreichen.

Unser Angebot:

Wir zeigen Ihnen, um welche Grundsatzregeln es sich handelt und schulen Sie in der Erstellung barriererfreier Dokumente und Formulare.