Anpassungsprogrammierung zum Erreichen digitaler Barrierefreiheit
In fast jedem größeren Unternehmen und in vielen Behörden sind Menschen mit Seheinschränkungen beschäftigt. Unter idealen Bedingungen arbeiten die Mitarbeitenden mit Handicap gleichermaßen effizient wie alle anderen. Ideale Bedingungen werden geschaffen mit der richtigen technischen Ausstattung der Mitarbeitenden und vor allem mit barrierefreien Anwendungen. Sind Intranet und Verwaltungsprogramme nicht barrierefrei, werden diese Mitarbeitenden in ihrer Leistungsfähigkeit hochgradig eingeschränkt.
Vorhandene Problematik
Unsere Erfahrung zeigt: in den seltensten Fällen sind die am jeweiligen Arbeitsplatz eingesetzten spezifische Anwendungen (CRM-Systeme, SAP-basierte Systeme, spezielle Praxissoftware, Zeiterfassung usw.) vollständig durch blinde und sehbehinderte Nutzer bedienbar. Im schlimmsten Fall sind wichtige Anwendungen überhaupt nicht für den Mitarbeitenden nutzbar.
Grundsätzlich wäre die ideale Problemlösung die Anschaffung einer neuen, barrierefreien Alternative für das jeweilige Programm. Alternativ kann der Lieferant der Softwarelösung dazu angehalten werden, die Barrieren sukzessive abzubauen.
In vielen Fällen sind beide Optionen nicht oder nur langsam umsetzbar. An dieser Stelle setzen wir mit der dritten Alternative an: Anpassungsprogrammierung
Ist-Analyse
Der Anpassung geht zunächst eine Prüfung voraus: die Testung der Software oder Website auf Barrierefreiheit. Wir prüfen auf Grundlage der geltenden Normen und erstellen einen Prüfbericht, dem entnommen werden kann, wie groß der Aufwand einer Anpassungsprogrammierung ist. Nähere Informationen zum Barrierefreiheitstest finden Sie auch hier
Durchführung der Anpassung
Für alle im Barrierefreiheitstest aufgeführten Problemstellen werden Anpassungsprogrammierungen durchgeführt, die die Bedienung der Software oder die Nutzung der Webseite für sehbehinderte und blinde NutzerInnen ermöglicht.
Diese Anpassungen werden in einem Anpassungsskript zusammengefasst und auf dem PC der MitarbeiterInnen hinterlegt. Wir prüfen anschließend gemeinsam mit dem/der Mitarbeiter/in alle Funktionen auf barrierefreie Nutzung.
Kostenübernahme
Die Kosten für Anpassungen für barrierefreie Nutzung werden in der Regel vom Kostenträger der technischen Arbeitsplatzausstattung der/des Mitarbeitenden getragen, da es sich hier um einen behinderungsbedingten Mehraufwand handelt. Informationen zu Kostenübernahme und Kostenträgern finden Sie auf unserer Webseite im Infobereich
Sprechen Sie uns darauf an, unsere Anpassungsspezialisten informieren Sie ausführlich und vereinbaren bei Bedarf einen Termin zur Begutachtung vor Ort.