Ablauf einer privaten Hilfsmittelversorgung

Wie läuft eine Hilfsmittelversorgung ab? Wir erläutern Ihnen hier die einzelnen Schritte im Detail:

1. Erste Information über die Existenz von Hilfsmitteln

Typischerweise erfahren Sie von Ihrem Optiker oder Augenarzt, dass es weiterführende Hilfsmittel gibt, auch wenn Brille und sogar andere vergrößernde optische Hilfsmittel nichts mehr nützen. In manchen Fällen wird Sie ggf. auch der Rehabilitations- bzw. Kostenträger darauf hinweisen, z. B. wenn es darum geht, wie Sie trotz hochgradiger Sehbehinderung oder Blindheit Ihren Beruf weiter ausüben können.

 

2. Vorführung/ Erprobung von Hilfsmitteln

Bevor Sie zu einem Hilfsmittel kommen können, ist nun zunächst eine Erprobung erforderlich. Während dieser Erprobung finden wir gemeinsam heraus, welche Art Hilfsmittel für Ihre Seheinschränkung erforderlich ist. Dafür müssen wir erfahren, was Sie mit einem Hilfsmittel erreichen wollen. Wollen Sie z. B. wieder täglich Zeitung lesen oder geht es darum, die richtigen Bedienknöpfe von Kaffemaschine und Miokrowelle zu finden. Oder wollen Sie beides? Oder möchten Sie wieder mit Ihrem PC arbeiten können (z. B. im Internet recherchieren oder Emails schreiben)?

Zudem finden wir heraus, wie Sie mit diesen Geräten zurecht kommen und welches Modell ggf. am besten Ihren Ansprüchen genügt.

Idealerweise haben Sie unsere Kontaktdaten von Ihrem Augenarzt (o. a.) erhalten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir vereinbaren einen Termin. Eine Erprobung kann sowohl in unseren Räumlichkeiten als auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Der Vorteil an einem Besuch bei uns ist die Vielfalt der hier vorhandenen Geräte, die Sie testen können. Kommen wir zu Ihnen nach Hause, müssen wir uns auf eine kleine Auswahl beschränken. Je nachdem, wie mobil und natürlich wie weit entfernt Sie sind finden wir die beste Lösung.

Eine andere Möglichkeit besteht natürlich im Rahmen einer Hilfsmittelausstellung z. B. bei Ihrem örtlichen Blindenverband. Gerade bei kleineren Veranstaltungen ergibt sich hier gut die Möglichkeit einer intensiven Testung.

3. Testbericht

Das Ergebnis unserer Erprobung wird in einem Testbericht festgehalten.

4. Besuch beim Augenarzt und Ausstellung einer 8a Verordnung

Mit dem Testbericht suchen Sie nun Ihren Augenarzt auf, der ggf. nach entsprechender Untersuchung eine Hilfsmittelverordnung auf dem Verordsnungsformular 8a ausstellt.

Die Verordnung muss mindestens Angaben zum Visus, zum Vegrößerungsbedarf (nicht bei Blindenhilfsmitteln), zur Diagnose und zur Art des verordenten Hilfsmittels enthalten.

Bitte achten Sie darauf, dass neben dem Fernvisus, der auf der Verordnung abgefragt wird, Ihr Augenarzt auch den Nahvisus angibt, denn es geht ja um das Sehen in der Nähe, welches für die Lesefähigkeit ausschlaggebend ist und für das wir ein Hilfsmittel bereitstellen wollen!

Weiterführende Informationen dazu, welche Angaben auf der Verordnung zwingend erforderlich sind finden Sie bzw. Ihr Augenarzt unter dem Punkt Die richtige Verordnung.

5. Zusendung der Originalverordnung an BeTa

Damit wir das Hilfsmittel bei der Krankenkasse zur Kostenübernahme einreichen können, benötigen wir zwingend die Originalverordnung bei uns. Nur nach Vorlage dieses Rezeptes wird die Kasse über den Antrag entscheiden. Senden Sie uns Ihre Verordnung bitte an folgende Anschrift:

BeTa Hilfen GmbH
Koenbergkstr. 3
99084 Erfurt

Für eventuelle Rückfragen bitten wir Sie, uns Ihre aktuelle Telefonnummer im Umschlag zu hinterlegen.

6. Einreichen des Antrags bei der Krankenkasse

Sobald uns die Originalverordnung vorliegt und wir mit Ihnen alle Fakten geklärt haben, reichen wir den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse ein. Dieser Vorgang läuft i. d. R. auf elektronischem Weg ab. Die Krankenkasse muss nun innerhlab von drei Wochen über diesen Antrag entscheiden. Muss zur Entscheidung der Medizinische Dienst (MDK) eingeschaltet werden, so verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen.

Sowohl wir als auch Sie selbst werden von der Krankenkasse über deren Entscheidung in Form eines schriftlichen Bescheids informiert.

7. Rückfragen der Krankenkasse

Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Fragebogen mit Rückfragen zur weiteren Bearbeitung erhalten, melden Sie sich gern bei uns und wir unterstützen Sie bei der Beantwortung der Fragen.

8. Entscheidung der Kasse

Bewilligt die Kasse den gestellten Antrag in vollem Umfang, so ist an dieser Stelle nichts weiter zu klären als der Liefertermin Ihres Hilfsmittels.

Übernimmt die Kasse die Kosten für das beantragte Hilfsmittel nicht in voller Höhe oder lehnt den Antrag gar ab, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie übernehmen die verbleibenden (oder vollen) Kosten selbst
  • Sie treten von der Versorgung zurück
  • Sie wechseln ggf. von der gewünschten höherwertigen Versorgung zu einer Standardversorgung
  • Sie reichen einen Widerspruch bei der Kasse (innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides) ein

9. Vereinbarung Liefertermin

Nach Erhalt des Bescheides treten wir miteinander in Verbindung, um noch einmal genau zu klären, welches konkrete Hilfsmittel die Kasse für Sie bewilligt hat. Wir einigen uns außerdem auf einen Liefertermin, der in den meisten Fällen bei Ihnen vor Ort stattfinden wird. I.d.R. findet bei der Versorgung vor Ort auch eine Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels statt.

10. Abrechnung mit der Krankenkasse

Nach erfolgter Lieferung des Hilfsmittels rechnen wir die Kosten dafür mit der Krankenkasse ab.

Was muss ich tun, wenn mein Hilfsmittel nicht funktioniert

Sollte Ihr Hilfsmittel einmal defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an uns. In vielen Fällen können wir das Problem direkt telefonisch lösen. Andernfalls bemühen wir uns um eine schnelle Bearbeitung, damit Sie zeitnah wieder ein funktionierendes Hilfsmittel zur Verfügung haben.