Informationen für Schüler, Eltern, Schulen und Lehrer

In der Bundesrepublik Deutschland wird für alle Kinder mit Behinderungen grundsätzlich sowohl der gemeinsame Unterricht an Regelschulen als auch der Unterricht an Förder- oder Sonderschulen angeboten.

Die Umsetzung des inklusiven Unterrichts und der sonderpädagogischen Förderung wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Schulgesetze vieler Länder sehen einen Vorrang des gemeinsamen Unterrichts vor einer gesonderten Beschulung vor. Soweit möglich sollen auch junge Menschen mit Behinderungen eine Regelschule besuchen. Einen unbedingten Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht gibt es derzeit (noch) in keinem Bundesland. Die Unterschiede in den Schulgesetzen der Bundesländer bzw. in der praktischen Umsetzung betreffen z. B. die Fragen

  • wann sonderpädagogischer Förderbedarf bei einem Kind/Jugendlichen angenommen wird
  • wie umfassend das Angebot des gemeinsamen Unterrichts und der Förderschulen vor Ort ausgestaltet ist
  • wer über die Zuweisung eines Kindes in eine Förder- oder Regelschule entscheidet
  • welche Mitspracherechte den Eltern bei dieser Entscheidung eingeräumt werden

 

Umfassende Hinweise zur Schulbildung, zu den gesetzlichen Regelungen der einzelnen Länder z. B. in Bezug auf die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs finden Sie im „Ratgeber für Menschen mit Behinderungen“, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie auf dem Webportal. www.einfach-teilhaben.de

Inklusion, was ist das?

Inklusion bedeutet: etwas oder jemanden einschließen. Inklusion ist also die Teilhabe aller Menschen, unabhängig von Behinderung, Alter, Geschlecht, sozialer oder kultureller Herkunft, Sprache oder Religion am Leben in der Gesellschaft, in der Schule und am Arbeitsplatz.

„Wenn alle Menschen dabei sein können, ist es normal verschieden zu sein.“ (Zitat Aktion Mensch)

Bis vor Kurzem galt der Besuch von Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf als integrativer Unterricht. Heute wird je nach dem Grad der Einbeziehung der Bedürfnisse der behinderten Schüler in den schulischen Alltag zwischen Integration und Inklusion unterschieden. Vereinfacht dargestellt bedeutet Inklusion eine verbesserte, optimierte und erweiterte Integration. Eine integrative Schule gliedert ein behindertes Kind in den auf nicht behinderte Kinder ausgerichteten Schulalltag ein, während eine inklusive Schule von vorneherein für alle Kinder offen ist (unabhängig von Behinderung, Herkunft usw.).

Schulbegleiter, Integrations- bzw. Inklusionshelfer, MSD

Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können für den Schulbesuch an Regelschulen individuelle Hilfen in Form von Schulbegleitern oder Integrationshelfern erhalten.

Ein Schulbegleiter ist in eine Person, die während eines Teils oder auch der gesamten Schulzeit (bei Bedarf auch einschließlich des Schulwegs) einen Schüler unterstützt, um dessen behinderungsbedingte Defizite auszugleichen und Hilfestellungen zu geben, wo sie nötig sind. Dabei gilt der Grundsatz: „So wenig Hilfe wie möglich – so viel Hilfe wie nötig.“

Es handelt sich dabei um Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe. Beim zuständigen Sozialamt  sollte der Antrag auf Schulbegleitung für das kommende Schuljahr idealerweise bis spätestens Ende März des laufenden Kalenderjahres gestellt werden.

Alternativ dazu unterstützt der MSD, der Mobiler Sonderpädagogische Dienst die Schüler an Regelschulen. Hierbei handelt es sich um von einer Förderschule abgeordneten Sonderschullehrer, welcher an der Regelschule in einzelnen Schulstunden die Schüler mit entsprechendem sonderpädagogischem Förderbedarf unterstützt.

Förderschulen

Für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in allgemeinen Schulen nicht ausreichend gefördert werden können, gibt es Förderschulen (in einigen Ländern auch als Sonderschulen bzw. Förderzentren bezeichnet). Das Förderschulsystem ist in den Bundesländern unterschiedlich strukturiert.

Je nach Art der Behinderung und des Förderbedarfs gibt es Förderschulen mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten. Auch hier gibt es große länderspezifische Unterschiede in Bezug auf Aufbau und Umfang des Förderschulsystems, die konkrete Bezeichnung der Förderschulen oder die an der konkreten Schule zu erreichenden Schulabschlüsse.

Regelschule oder Förderschule?

Welche Schule für Ihr Kind am besten geeignet ist, wird von vielen Faktoren beeinflusst:

  • Welche Möglichkeiten gibt es im Rahmen der Schulgesetze meines Bundeslandes?
  • Ist die wohnortnahe Schule bereit und in der Lage, mein sehbehindertes oder blindes Kind aufzunehmen?
  • Wie weit entfernt ist eine geeignete Förderschule?
  • Muss mein Kind im Rahmen der Förderschule aufgrund der Entfernung vom Wohnort ggf. auch das Internat besuchen?
  • Wo fühlt sich das Kind am besten aufgehoben?

Diese und viele Fragen mehr, gilt es vor der Wahl der Schule zu beantworten. Wie gut Inklusion funktioniert, hängt sehr oft von der Bereitschaft der beteiligten Parteien ab, Kraft und Geduld in dieses Projekt zu investieren, aber natürlich auch vom funktionierenden Zusammenspiel aller Parteien.

Eine Empfehlung kann man nicht geben, jeder Einezlfall muss individuell betrachtet werden. Als Hinweis raten wir jedoch, rechtzeitig die Möglichkeiten zu betrachten und die entsprechenden Behördenwege zu gehen.