Ablauf einer Hilfsmittelversorgung am Arbeitsplatz

Wie kommen Sie zu einer behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung? Wir erläutern Ihnen hier die einzelnen Schritte im Detail:

1. Erste Information über die Existenz von Hilfsmitteln

Typischerweise erfahren Sie von Ihrem Augenarzt oder Betriebsarzt oder in einer Rehaeinrichtungvon der Existenz weiterführender Hilfsmittel, auch wenn Brille und sogar andere vergrößernde optische Hilfsmittel nichts mehr nützen. In manchen Fällen wird Sie ggf. auch der Rehabilitations- bzw. Kostenträger darauf hinweisen. Möglicherweise sind Sie aber auch bereits privat mit Hilfsmitteln versorgt und haben daher bereits Kontakt zu einem Hilfsmittelanbieter.

2. Vorführung/ Erprobung von Hilfsmitteln

Bevor Sie zu einer passenden Arbeitsplatzausstattung kommen, ist nun zunächst eine Erprobung erforderlich. Während dieser Erprobung finden wir gemeinsam heraus, welche Art Hilfsmittel für Ihre Seheinschränkung erforderlich ist.
Um die richtigen Hilfsmittel zu finden, müssen wir erfahren, was Sie mit einem Hilfsmittel erreichen wollen.

  • Welche Aufagben nehmen Sie an Ihrem Arbeitsplatz wahr?
  • Arbeiten Sie mit dem PC?
  • Welche Programme und ggf. speziellen Programme müssen Sie am PC bedienen können?
  • Müssen Sie gedruckte oder andere Informationen auf Papier lesen können?

Dies und mehr Fragen klären wir in unserem Gespräch, bei dem wir möglichst auch Rückfragen an die IT-Abteilung Ihres Arbeitgebers stellen möchten.

Wir finden heraus, welche Hilfsmittel Sie zur Bewältigung Ihrer Aufgaben benötigen, welche konkreten Modelle am besten Ihren Ansprüchen genügen und welches Grundwissen Sie im Umgang mit diesen Hilfsmitteln bereits haben.

Eine Erprobung kann sowohl in unseren Räumlichkeiten als auch bei Ihnen am Arbeitsplatz stattfinden. Der Vorteil an einem Besuch bei uns ist die Vielfalt der hier vorhandenen Geräte, die Sie testen können. Kommen wir zu Ihnen vor Ort, müssen wir uns auf eine kleinere Auswahl beschränken. Je nachdem, wie mobil und natürlich wie weit entfernt Sie sind finden wir die beste Lösung.

3. Kostenvoranschlag

Das Ergebnis unserer Erprobung halten wir in einem entsprechenden Kostenvoranschlag fest, den wir Ihnen zeitnah nach unserem Termin zukommen lassen.

4. Einreichung beim Kostenträger

Sie bzw. Ihr Arbeitgeber reichen diesen Kostenvoranschlag beim zuständigen Kostenträger ein. Dies kann in einigen Fällen formlos geschehen, manche Kostentärger verfügen über spezielle Formulare.

Oftmals müssen Sie mindestens zwei alternative Angebote beim Kostenträger vorlegen, damit die Wirtschaftlichkeit der Versorgung geprüft werden kann. Achten Sie darauf, dass alle Angebote die Sie vorlegen auch wirklich vergleichbar sind! Manchmal werden spezielle Leistungen oder Produkte nur von einem Anbieter geliefert. Wenn Sie genau diese Leistung benötigen, ist das ein Argument dafür, diesen und keine anderen Anbieter auszuwählen.

Eine Begründung mit stichhaltigen Argumenten findet in der Auswahl des Leistungserbringers i. d. R. auch Beachtung.

5. Bescheid des Kostenträgers

Der eingereichte Antrag wird beim Kostenträger geprüft. Neben den Sachbearbeitern prüfen auch technische Berater Ihren Antrag. Wenn es hier Rückfragen zu einzelnen beantragten Positionen gibt, wird sich dieser technische Berater mit Ihnen oder auch mit dem Hilfsmittelanbieter direkt in Verbindung setzen, um diese Fragen zu klären.

Den Bescheid über die Kostenübernahme erhalten nur Sie oder Ihr Arbeitgeber (je nachdem wer den Antrag bei welchem Kostenträger eingereicht hat). Wir als Anbieter erhalten vom Kostenträger i. d. R. keinen direkten Bescheid. Sie bzw. Ihr Arbeitgeber müssen uns dann entsprechend dem Bescheid beauftragen.

Prüfen Sie daher genau, ob der Kostenvoranschlag in voller Höhe übernommen wurde und wenn nicht, welche Positionen ggf. gestrichen wurden und geben Sie alle Details bei der Beauftragung an.

6. Vereinbarung Liefertermin

Nachdem die Beauftragung der Durchführung durch Sie erfolgt ist, ordern wir alle erforderlichen Produkte und klären den terminlichen Ablauf der Auslieferung. In der Regel sind wir dann mehrere Tage vor Ort.

 

Was muss ich tun, wenn mein Hilfsmittel nicht funktioniert?

Sollte eines Ihrer Hilfsmittel einmal defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an uns. In vielen Fällen können wir das Problem direkt telefonisch lösen. Andernfalls bemühen wir uns um eine schnelle Bearbeitung, damit Sie zeitnah wieder ein funktionierendes Hilfsmittel zur Verfügung haben.